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Änderungen

Gegenüber DIN 55468/01.78 wurden folgende Änderungen vorgenommen: DIN 55468 in DIN 55468 Teil 1 geändert Sorten geändert, ergänzt, sowie neu gegliedert » (siehe Erläuterungen)

Kantenstauchwiderstand als weiteres Prüfmerkmal eingeführt, Normbezeichnung geändert.

Anforderungen

Sorte

Wellpappen der Sorten 1.01 bis 1.03 und 2.02 bis 2.04 sind überwiegend für Lagerbeanspruchung vorgesehen und gekennzeichnet durch die Durchstoßarbeit und den Kantenwiderstand.
Wellpappen der Sorten 1.10 bis 1.50 und 2.20 bis 2.70 sind zusätzlich für Transportbeanspruchung vorgesehen und gekennzeichnet durch Berstfestigkeit, Durchstoßarbeit und Kantenstauchwiderstand.
Wellpappen der Sorten 2.90 bis 2.96 umfassen den Bereich der Schwerwellpappe und sind gekennzeichnet durch Durchstoßarbeit und den Kantenstauchwiderstand.
Die Angaben unter Arten, Maße und Bezeichnung sind Sollwerte. Der Vertrauensbereich für den Erwartungswert (Mittelwert der Grundgesamtheit) der betreffenden Größe mit einem Vertrauensnivaeu von 95 % ist in DIN 55303 Teil 2/05.84 (siehe Formblatt für den Vertrauensbereich für den Erwartungswert, Varianz unbekannt, Fall einseitig nach oben) definiert.

Verklebung

Die Wellen müssen an allen Wellkronen fest mit der glatten Bahn verklebt sein. Als einwandfreie Verklebung gilt, wenn auf mindestens 80 % der geklebten Fläche beim sorgfältigen Abreißen der glatten Bahnen in Wellenlängsrichtung noch ausgerissene Fasern der benachbarten Bahn sichtbar sind.

Anwendungsbereich und Zweck

Die DIN 55468 Norm ist für den Packstoff Wellpappe anzuwenden, ausgenommen einseitige Wellpappe und einwellige Wellpappe mit Wellenart W und ähnlicher Wellenart.
In dieser Norm ist die Sorte bestimmter Wellpappen durch Angabe von technischen Eigenschaften und Prüfverfahren festgelegt, um den Packstoff Wellpappe klassifizieren zu können.

Arten, Maße, Bezeichnung

Wellpappenarten

Wellpappe kann als einwellige oder mehrwellige Wellpappe ausgeführt werden. Bei mehrwelliger Wellpappe sind Kombinationen verschiedener Wellenarten möglich.

Wellenarten und Maße
Für die Herstellung von Wellpappen dürfen verschiedene Wellenarten angewendet werden. Die Wellenarten unterscheiden sich in den Maßen der Wellenteilung und den Wellenhöhen.

Bezeichnung
B
ezeichnung einer einwelligen Wellpappe der Sorten 1.20 und der Wellenart A:
Wellpappe DIN 55468-1.20A

Bezeichnung der gleichen Wellpappe, bei der Wellart A oder C (Y) angewendet werden kann:
Wellpappe DIN 55468-1.20Y

Bezeichnung einer mehrwelligen Wellpappe der Sorten 2.95, bei der Wellenart und -kombination (X), sowie die Anzahl der gewellten Lagen (Z) freigestellt sind:
Wellpappe DIN 55468-2.95XZ

Bezeichnung der gleichen Wellpappe mit 3 gewellten Lagen, jedoch Wellart und -kombination freigestellt:
Wellpappe DIN 55468-2.95-3X

Begriffe

Wellpappe
ist Pappe aus einer oder mehreren Lagen gewellten Papiers, das zwischen mehrere Lagen eines anderen Papiers oder Kartons geklebt ist.

Einwellige Wellpappe
besteht aus einer Lage gewellten Papiers, das zwischen zwei Lagen Papier oder Karton geklebt ist.

Mehrwellige Wellpappe
besteht aus zwei oder mehr Lagen gewellten Papiers, die durch jeweils eine Lage Papier oder Karton miteinander verklebt sind und deren freie Außenflächen ebenfalls mit je einer Lage Papier oder Karton beklebt sind.

Erläuterungen

» siehe Erläuterungen

Frühere Ausgaben

DIN 55468: 07.72, 05.73, 01.78

Internationale Patentklasifikation

D 21 H 1/02

B 65 D 65/40

Kennzeichnung

Wellpappe oder Erzeugnisse aus Wellpappe nach dieser Norm dürfen nach Erteilung der Berechtigung mit dem DIN-Prüf- und Überwachungskennzeichen gekennzeichnet werden. Anträge für die Zuerkennung einer Registernummer zwecks Erteilung der Berechtigung zum Führen der DIN-Prüf- und Überwachungszeichen sind an die von der Deutschen Gesellschaft für Warenkennzeichnung (DGKW) beauftragten Stelle zu richten.

Die Kennzeichnung mit dem Zeichen DIN ist nicht zulässig.
Vor Antragstellung für die Erteilung der Berechtigung zum führen des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens und Zuerkennung einer Registernummer ist eine Erstprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle durchzuführen.

Nach Erteilung der Kennzeichnungsberechtigung sind die im Rahmen der Fremdüberwachung nach Abschnitt 7.2 erstellten Berichte unverzüglich an die von der DGKW beauftragten Stelle weiterzuleiten.

Prüfung

Probenentnahme nach DIN 55446 Teil 1 Vorbehandlung der Prüfmuster nach DIN ISO 187, Prüfklima 23/50 Prüfung der Berstfestigkeit der Wellpappe nach DIN 53141 Teil 1 Prüfung der Durchstoßarbeit nach DIN 53142 Prüfung des Kantenstauchwiderstandes nach DIN 53149 .

Überwachung

Eigenüberwachung

Der Antragsteller hat in seinen Betriebsstätten monatlich einmal alle in dieser Norm geforderten Prüfungen an jeder gefertigten Sorte aus der laufenden Produktion vorzunehmen bzw. Proben zu entnehmen und an dritter Stelle prüfen zu lassen und hierüber entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Die Unterlagen sind jährlich gesammelt an die von der DGWK beauftragte Stelle zu übersenden.

Fremdüberwachung

Der Antragsteller hat jährlich bei einer anerkannten Prüfstelle alle in dieser Norm geforderten Prüfungen durchführen zu lassen.
Die notwendigen Proben werden durch einen von der Prüfstelle Beauftragten, ohne vorherige besondere Ankündigung, aus der laufenden Produktion entnommen. Der Probeentnehmer hat sich davon zu überzeugen, daß die Eigenüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt wird und die festgestellten Werte der Norm entsprechen.
Im Prüfbericht der Prüfstelle sind Art, Umfang, Datum der Probennahme, Name des Probenehmers sowie ein Vermerk über die Ordnungsmäßigkeit der Eigenüberwachung aufzunehmen.

Zitierte Normen

DIN ISO 187 Papier und Pappe; Vorbehandlung der Proben
DIN 53 141 Teil 1 Prüfung von Papier und Pappe; Berstversuch; Bestimmung der Berstfestigkeit von Pappe nach Mullen
DIN 53 142 Prüfung von Pappe; Durchstoßversuch
DIN 53 149 Prüfung von Pappe; Bestimmung des Kantenstauchwiderstandes von Wellpappe
DIN 55 303 Teil 2 Statistische Auswertung von Daten; Testverfahren und Vertrauensbereiche für Erwartungswerte und Varianzen
DIN 55 446 Teil 1 Verpackungsprüfung; Probenahme, Stichprobenprüfung