Halteverbot - Halteverbotszone
Während eines Umzuges ergibt sich zumeist ein Problem, welches im Vorfeld nur vermindert oder gar nicht bedacht wurde. Wo soll unser LKW für Ihren Umzug parken.
Die Umzugsmengen liegen bei Privatumzügen zumeist zwischen 20 und 35 Kubikmeter. Für den Transport ist bei solchen Volumenmengen schon ein mittlerer LKW notwendig, der einen erheblich größeren Parkplatzbedarf als ein PKW oder Transporter hat. Wir können diesen nicht einfach in eine Parkbucht oder Einfahrt abstellen, da diese zu klein ist oder blockiert wird.
Zu mal es in Zeiten knapper Kassen bei den Kommunen nicht lange bis zum Eintreffen von Ordnungsamt oder Polizei dauern wird. Die hiermit verbundene Strafe stellt wahrscheinlich noch nicht das große Problem dar, allerdings ist das Umzugsfahrzeug zumeist sofort umzuparken, was mit einem längeren Laufweg und höherem Aufwand beim Umzug verbunden ist.
Wir nutzen Halteverbotszonen.
Sie können an diesem Beispiel sehen, dass die Einrichtung einer Halteverbotszone gegen einen geringen Aufpreis , nicht eingeplante Kosten bei Ihrem Umzug sparen können. Es ist folglich schon vor dem Umzug notwendig die Einrichtung einer Halteverbotszone zu prüfen.
Während unserer Besichtigungen Ihrer Wohnräume prüfen wir natürlich vor Ort auch die Einrichtung einer Halteverbotszone. Nicht an jeder Belade- oder Entladestelle ist ein Halteverbot notwendig, jedoch ist in gößeren Städten die Einrichtung einer Halteverbotszone zumeist unumgänglich. Enge zugeparkte Straßen ermöglichen natürlich nicht das Abstellen eines Umzug - LKW.
Gerne übernehmen wir im Rahmen des Umzuges die Einrichtung einer Halteverbotszone für Sie, ohne das Ihnen zusätzlicher Aufwand oder Stress entsteht. Wir übernehmen die behördliche Beantragung der Halteverbotszone und kümmern uns auch um die Aufstellung der benötigten Schilder für Ihre Halteverbotszone.
Selbstverständlich sind auch Kunden bei uns willkommen, die Ihrem Umzug in Eigenregie organisieren möchten und nicht über die behördlichen Kontakte oder den Zeitaufwand verfügen.
Die Preise für die Einrichtung einer Halteverbotszone sind bundesweit sehr unterschiedlich. Diese variieren zwischen 50 € und 200 €. Die Preisfindung ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten in den genehmigenden Behörden und den gültigen Vorschriften, die in diesem Zusammenhang Bestand haben.
Beantragungsverfahren bei Halteverbotszonen !!!
Folgender Ablauf sollte in etwa bei der Beantragung einer Halteverbotszone im bundesweiten Bereich beachtet werden. Wie sie sehen, sind mit der Beantragung Fristen verbunden, die sich aus der StVO und der RSA-95 ergeben. Beachten Sie bitte, dass diese gesetzlichen Fristen nicht verkürzt oder anderweitig umgangen werden können.
1. Sie bestellen bei uns die Einrichtung einer Halteverbotszone mindestens 1 Woche vor dem geplanten Termin.
2. Bitte sagen Sie uns wo und wie lange die Halteverbotszone eingerichtet werden soll (Genaue Anschrift/max. 2 Tage Dauer).
3. Wir sorgen für die Beantragung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde.
4. Wir richten die Halteverbotszone für Sie ein und kümmern uns um das rechtzeitige Aufstellen der notwendigen Schilder (72h oder 96h vor dem Beginn der Halteverbotszone).
5. Wenn am geplanten Termin ein Fahrzeug innerhalb der Zone parkt, können Sie es zumeist umsetzen lassen (Die Kosten trägt der Halter des Fahrzeuges). Hierfür ist die Hinzuziehung der zuständigen Polizei oder des Ordnungsamtes notwendig.
6. Nach Ablauf der beantragten Zone holen wir die aufgestellten Schilder wieder ab.