StartseiteUmzugHandwerkerserviceHalteverbotszoneUmzugsratgeber

Umzug:

Privater Umzug

Büroumzug

Wasserbettenumzug

Klavierumzug

Umzugsgutliste

AGB

Haftungshinweise

Allgemein:

Startseite

Impressum

Sitemap

Hinweise Versand

AGB Versand

Einkaufen:

Merkzettel anzeigen

Warenkorb anzeigen

Zur Kasse gehen

Ihr Konto

In Ihrem Warenkorb: 0 Artikel, 0,00 EUR

Allgemeine Geschäftsbedingungen Umzug

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden Grundlage eines Umzusvertrages. Wir leisten ausschließlich zu diesen Bedingungen. Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur ist berechtigt, einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranzuziehen.

2. Erbringung zusätzlicher Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch
den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird. Die Preise gemäß der Kostenzusammenstellung sind aufgrund der Angaben des Auftraggebers und /oder Feststellung des Auftragsnehmers ermittelt. Das Umzugsangebot setzt voraus, das die
Be- und Entladestelle an für Möbelwagen frei befahrbarer Straße liegt. Zuschläge für Neben-, Sonderleistungen, Fahrgelder und amtliche Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren oder Steuern und Fahrkosten sind zusätzlich (ggf. anteilig) nach Aufwand oder bei Vereinbarung pauschalisiert zu begleichen.

3. Begleitpapiere
Der Absender hat dem Frachtführer Urkunden zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung, vor der Ablieferung des Gutes erforderlich sind. Der Frachtführer ist für den Schaden verantwortlich, der durch Verlust oder Beschädigung der ihm übergebenen Urkunden oder durch deren unrichtige Verwendung verursacht worden ist, es sei denn, dass der Verlust , die Beschädigung oder die unrichtige Verwendung auf Umständen beruht, die der Frachtführer nicht vermeiden und deren Folgen bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar und können auch nicht schriftlich ausgewiesen werden.

5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Hierbei ist vor Vertragsschluss eine bedingungslose und schriftliche Bestätigung der Übernahme der Umzugskostenvergütung zu erbringen.

6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

12. Nachprüfung durch den Absender
Bei der Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde.

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beginn der Entladung an der Zieladresse, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Der Betrag ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

14. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt und können auch jederzeit auf unseren Webseiten eingesehen werden.

15. Kündigung des Vertrages
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wenn bei anderen als Vollkaufleuten der Wohnsitz innerhalb Deutschlands verlegt worden ist, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich zum Zeitpunkt der Vertragsschließung der Wohnsitz des Auftraggebers befand.

17. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.